Teilnahmebedingungen Oster-Gewinnspiel des Vereins

Historisches Festspiel “Der Meistertrunk” e.V.

Allgemeines

Das Gewinnspiel wird vom Verein ‚Historisches Festspiel “Der Meistertrunk” e.V.‘ veranstaltet. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Gewinnspiel beginnt am Samstag, dem 27.03.2021, um 15:00 Uhr; Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist Freitag, der 09.04.2021, um 23:59 Uhr. Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur durch die persönliche Eintragung des Teilnehmers/der Teilnehmerin zulässig. Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z. B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter) ist unzulässig. Wir behalten uns in diesen Fällen und bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulationen den Ausschluss der betreffenden Teilnehmer vor.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adressen oder mehrere Facebook Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

 

Gewinnbeschreibung

Zu gewinnen gibt es:

  1. Preis: Großes Festabzeichen für das Pfingstwochenende 2022
  2. Preis: Ticket für das Schauspiel „Der Meistertrunk“ am Pfingstsonntag 2022
  3. Preis: Tagesticket nach Wahl für das Pfingstwochenende 2022 (Samstag oder Sonntag)

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss. Bei mehreren korrekten Antworten werden die Gewinner durch eine auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung bestimmt. Es kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Der Verein ‚Historisches Festspiel “Der Meistertrunk” e.V.‘ ist berechtigt, die persönlichen Daten an Dritte zu übermitteln, um eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich, der nicht alternativ in bar ausgezahlt werden kann. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Der Verein ‚Historisches Festspiel “Der Meistertrunk” e.V.‘ wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und Sachmängel haftet der Verein ‚Historisches Festspiel “Der Meistertrunk” e.V.‘ nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Verein ‚Historisches Festspiel “Der Meistertrunk” e.V.‘ behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Verein ‚Historisches Festspiel “Der Meistertrunk” e.V.‘ insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann der Verein ‚Historisches Festspiel “Der Meistertrunk” e.V.‘ von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.

 

Anwendbares Recht; Salvatorische Klausel; Ausschluss des

Rechtswegs; Änderungsrecht

Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und dem Verein ‚Historisches Festspiel “Der Meistertrunk” e.V.‘ unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Lückenhafte oder unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.